IFRS · HGB In English

Grundlagen: HGB vs. IFRS

HGB und IFRS verfolgen unterschiedliche Grundziele. Wer diesen Unterschied versteht, kann fast alle Einzelabweichungen einordnen.

HGB – Schutz der Gläubiger

Das deutsche Handelsrecht stellt den Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung in den Vordergrund. Der Jahresabschluss soll einen vorsichtig ermittelten, ausschüttbaren Gewinn zeigen. Tragende Grundsätze sind:

  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Risiken und Verluste werden früh berücksichtigt, Gewinne erst bei Realisation.
  • Realisationsprinzip: Gewinne werden erst ausgewiesen, wenn sie durch Umsatz realisiert sind.
  • Imparitätsprinzip: Drohende Verluste werden vorweggenommen, unrealisierte Gewinne nicht.
  • Anschaffungskostenprinzip: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze – eine Aufwertung über die Kosten hinaus ist grundsätzlich unzulässig.

IFRS – Information für Eigentümer und Investoren

Die IFRS richten sich an die Eigentümer und Investoren am Kapitalmarkt. Ziel ist die entscheidungsnützliche, möglichst realitätsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage (fair presentation). Daraus folgen u. a.:

  • Verstärkte Verwendung von Zeitwerten (fair values), auch über die Anschaffungskosten hinaus.
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form).
  • Umfangreiche Anhangangaben für die Einschätzung künftiger Zahlungsströme.
  • Erfolgsneutrale Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (OCI).

Warum das praktisch zählt

Dieselbe Transaktion kann nach HGB und IFRS zu deutlich unterschiedlichen Bilanz- und Ergebnisgrößen führen – etwa bei Leasing, selbst geschaffenen immateriellen Werten, Pensionsrückstellungen oder dem Goodwill. Die Übersicht auf der Startseite ordnet die wichtigsten Standards mit einem Ampelsystem nach der Stärke der Abweichung.