Erlöse werden nach dem 5-Stufen-Modell realisiert: (1) Vertrag identifizieren, (2) Leistungsverpflichtungen abgrenzen, (3) Transaktionspreis bestimmen, (4) auf Leistungsverpflichtungen allokieren, (5) Erlös bei Erfüllung erfassen.
- Leistungsverpflichtungen werden einzeln abgegrenzt (distinct goods/services).
- Variable Gegenleistungen (Boni, Rabatte, Rückgaben) werden geschätzt und einbezogen.
- Umsatz wird "over time" oder "at a point in time" erfasst.
- Ausführliche Angabepflichten (Disaggregation, Vertragsverbindlichkeiten/-forderungen).
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Erlöse erst erfassen, wenn die Lieferung/Leistung erbracht ist und das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist.
- § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: Realisationsprinzip.
- § 255 HGB regelt die Herstellungskosten bei langfristiger Fertigung.
- § 246 HGB: Vollständigkeitsgebot.
- Langfristige Fertigungsaufträge: HGB erlaubt grundsätzlich nur die Completed-Contract-Methode, IFRS schreibt eine zeitraumbezogene Erfassung (über die Zeit) vor.
- Kein 5-Stufen-Modell; keine Pflicht zur Disaggregation der Erlöse.
- Variable Gegenleistungen werden deutlich restriktiver (Imparitätsprinzip) behandelt.
- Langfristige Aufträge: Kein Ausweis von Teilgewinnen bis zur Abnahme (Completed-Contract).
- Keine Pflicht zur Abgrenzung einzelner Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Bündels.
- Weit geringere Angabepflichten im Anhang.