IFRS · HGB In English

IFRS oder HGB – wann gilt was?

Ob ein Unternehmen nach HGB, nach IFRS oder nach beiden bilanziert, hängt von Rechtsform, Kapitalmarktorientierung und Konzernstruktur ab. Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen Einzelabschluss (der Abschluss des einzelnen Unternehmens) und Konzernabschluss (der zusammengefasste Abschluss einer Unternehmensgruppe) – für beide gelten unterschiedliche Regeln. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Fälle ein.

Einzelabschluss: HGB ist Pflicht

Der handelsrechtliche Einzelabschluss jedes deutschen Kaufmanns bzw. jeder Kapitalgesellschaft ist zwingend nach HGB aufzustellen. Er erfüllt zwei Funktionen, die die IFRS nicht abdecken: Er ist die Ausschüttungsbemessungsgrundlage (er bestimmt, welcher Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf) und über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) der Ausgangspunkt der Steuerbilanz. Deshalb kann ein IFRS-Abschluss den HGB-Einzelabschluss in Deutschland nicht ersetzen.

Große Kapitalgesellschaften dürfen zusätzlich einen IFRS-Einzelabschluss zu reinen Informationszwecken im Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 Abs. 2a HGB). Für die Ausschüttung und die Besteuerung bleibt aber der HGB-Abschluss maßgeblich.

Konzernabschluss: Pflicht oder Wahlrecht

Beim Konzernabschluss kommt es auf die Kapitalmarktorientierung an:

  • Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (Wertpapiere im Sinne des § 264d HGB an einem organisierten Markt) müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen – so schreibt es die EU-IFRS-Verordnung (VO 1606/2002) vor.
  • Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben ein Wahlrecht: Sie können den Konzernabschluss nach HGB oder freiwillig nach IFRS aufstellen (§ 315e Abs. 3 HGB).

Größenklassen & Offenlegung

Unabhängig vom Regelwerk bestimmt das HGB die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft (klein, mittelgroß, groß nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl). Sie entscheidet über den Umfang von Anhang, Lagebericht, Prüfungspflicht und Offenlegung. Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB); kleine Gesellschaften genießen dabei Erleichterungen.

Wann IFRS zusätzlich relevant wird

  • Tochtergesellschaften, die für den Konzern ein IFRS-Reporting-Package zuliefern, obwohl ihr eigener Einzelabschluss nach HGB bleibt.
  • Unternehmen mit internationalen Investoren, Banken oder Muttergesellschaften, die IFRS-Zahlen erwarten.
  • Ein geplanter Börsengang oder eine Kapitalaufnahme am organisierten Kapitalmarkt.

Kurz zusammengefasst

Einzelabschluss = grundsätzlich HGB. Konzernabschluss = IFRS-Pflicht bei Kapitalmarktorientierung, sonst Wahlrecht. Viele deutsche Unternehmen führen daher faktisch beide Welten parallel: HGB für Ausschüttung und Steuer, IFRS für die Konzern- und Kapitalmarktkommunikation. Die genauen Pflichten und Schwellenwerte können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Fassungen des HGB und der einschlägigen EU-Verordnungen. Die Vergleichsübersicht zeigt zu jedem Thema die konkreten Unterschiede samt Rechenbeispiel.