IFRS · HGB In English
IFRS S1 / IFRS S2 Hohe Abweichung

Nachhaltigkeitsberichterstattung / ESG (Sustainability Reporting)

Behandlung nach IFRS

Das ISSB (International Sustainability Standards Board) hat IFRS S1 (allgemeine Nachhaltigkeitsangaben) und IFRS S2 (klimabezogene Angaben) veröffentlicht. Beide bauen auf dem TCFD-Rahmenwerk auf und sind auf die Entscheidungsrelevanz für Investoren ausgerichtet (finanzielle Materialität).

  • IFRS S1: allgemeine Anforderungen (Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele).
  • IFRS S2: klimabezogene Angaben inkl. physischer und transitorischer Risiken sowie Scope-1/2/3-Treibhausgasemissionen.
  • Fokus auf finanzielle Materialität (Auswirkungen auf den Unternehmenswert); keine verpflichtende doppelte Materialität.
  • Übernahme in nationales Recht erfolgt jurisdiktionsabhängig; in der EU bislang nicht verpflichtend.

Behandlung nach HGB

§ 289b HGB§ 289c HGB§ 289d HGB§ 315b HGB

Die EU-CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ersetzt schrittweise die bisherige nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB. Berichterstattung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).

  • § 289b HGB: nichtfinanzielle Erklärung (bisheriges Recht) für bestimmte große, kapitalmarktorientierte Unternehmen.
  • § 289c HGB: inhaltliche Mindestanforderungen (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung).
  • § 289d HGB: Nutzung anerkannter Rahmenwerke möglich.
  • § 315b HGB: nichtfinanzielle Konzernerklärung.
  • CSRD/ESRS: stufenweise Einführung, externe Prüfungspflicht; die deutsche Umsetzung ins HGB war zuletzt noch nicht abgeschlossen.

Wesentliche Abweichungen

  • Doppelte Materialität: ESRS/CSRD verlangt Angaben zu Auswirkungen auf Mensch & Umwelt UND zu finanziellen Risiken; IFRS S1/S2 stellen auf finanzielle Materialität ab.
  • Die ESRS sind deutlich umfangreicher und granularer als IFRS S2.
  • Prüfung: CSRD verlangt zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance); bei IFRS S1/S2 hängt die Prüfungspflicht von der Jurisdiktion ab.
  • Verortung: CSRD verlangt die Einbettung in den (Konzern-)Lagebericht; IFRS S1/S2 sind flexibler.

Beispiel

Beispiel – beide Rahmenwerke teilen die Klima-/TCFD-„DNA" (Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen sowie Scope-1/2/3-Emissionen). Der entscheidende Unterschied ist der Materialitätsbegriff: finanzielle Materialität (IFRS S1/S2) gegenüber doppelter Materialität (ESRS/CSRD).

Ausführliches Rechenbeispiel

Hinweis: Konzeptionelle Gegenüberstellung ohne Buchungssätze – Nachhaltigkeitsberichterstattung ist keine Frage der Bilanzierung, sondern der Berichtspflichten. Die genauen Anwendungszeitpunkte, Schwellenwerte (Unternehmensgröße) und der Stand der deutschen Umsetzung ins HGB sind in Bewegung und werden hier bewusst nicht als feste Daten genannt; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Primärquellen (EU-Kommission, Bundesgesetzblatt). Annahmen: keine Zahlenannahmen – ein rein konzeptioneller Vergleich der Berichtspflichten.

Schritt 1 – Zwei Rahmenwerke im Überblick

MerkmalIFRS S1 / S2 (ISSB)ESRS / CSRD (EU)
HerausgeberISSB (IFRS Foundation)EU-Kommission (auf Basis von EFRAG-Entwürfen)
Materialitätsbegrifffinanzielle Materialitätdoppelte Materialität
Adressatenprimär Investoren und KapitalgeberInvestoren und breitere Stakeholder
GrundstrukturTCFD-Säulen: Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Zielethematische Standards (E, S, G) plus Querschnittsstandards
Detailgradglobale Baselineumfangreicher und granularer

Schritt 2 – Der zentrale Unterschied: Materialität

Am Beispiel des Themas „Klimawandel" wird der Unterschied der Blickrichtung deutlich:

BlickrichtungIFRS S1/S2 (finanziell)ESRS (doppelt)
Outside-in: Wie wirkt das Klima auf das Unternehmen (Risiken/Chancen für Wert und Cashflows)?erfassterfasst
Inside-out: Wie wirkt das Unternehmen auf Klima, Umwelt und Menschen?nicht primärzusätzlich erfasst

Die finanzielle Materialität betrachtet nur die Auswirkungen auf das Unternehmen; die doppelte Materialität verlangt zusätzlich die Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt.

Schritt 3 – Treibhausgasemissionen: Scope 1, 2 und 3

Beide Rahmenwerke bauen auf dem GHG-Protocol auf und verlangen die Angabe aller drei Scopes:

ScopeInhaltBeispiel
Scope 1direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quelleneigener Fuhrpark, Heizung
Scope 2indirekte Emissionen aus eingekaufter Energiebezogener Strom, Fernwärme
Scope 3sonstige indirekte Emissionen in der Wertschöpfungskettevor- und nachgelagert: Lieferkette, Nutzung verkaufter Produkte

Schritt 4 – Verortung und Prüfung

MerkmalIFRS S1/S2CSRD/ESRS
Verortung im Berichtswesenjurisdiktionsabhängig, flexibelim (Konzern-)Lagebericht
Digitales Formatjurisdiktionsabhängigmaschinenlesbares digitales Tagging vorgesehen
Externe Prüfungjurisdiktionsabhängigvorgesehen, beginnend mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)

Kernaussage

Beide Rahmenwerke teilen dieselbe Klima-/TCFD-Struktur (Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen) und die Scope-1/2/3-Logik. Der prägende Unterschied liegt im Materialitätsbegriff – finanziell (IFRS S1/S2) gegenüber doppelt (ESRS/CSRD) – und in der rechtlichen Einbettung: Die EU verankert die Berichterstattung verpflichtend im Lagebericht mit externer Prüfung, während IFRS S1/S2 eine global einheitliche Baseline bilden, deren Verbindlichkeit jede Jurisdiktion einzeln festlegt. Die genauen Anwendungszeitpunkte, Größenschwellen und der Stand der deutschen Umsetzung sind in Bewegung und hier bewusst nicht als feste Daten genannt – bitte die aktuellen Primärquellen prüfen.

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