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IAS 7 Geringe Abweichung

Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows)

Behandlung nach IFRS

Pflichtbestandteil des IFRS-Abschlusses. Drei Bereiche: betriebliche Tätigkeit (direkte oder indirekte Methode), Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit.

  • Wahlrecht: direkte oder indirekte Methode für die betriebliche Tätigkeit.
  • Zinsen und Dividenden: Zuordnungswahlrechte zwischen den drei Bereichen.
  • Finanzmittelfonds = Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
  • Angabe wesentlicher nicht zahlungswirksamer Transaktionen.

Behandlung nach HGB

§ 264 HGB§ 297 HGB

Kapitalflussrechnung nach HGB/DRS 21 für Konzernabschlüsse und kapitalmarktorientierte Unternehmen Pflicht. Struktur und Methodik weitgehend analog IAS 7.

  • § 264 Abs. 1 S. 2 HGB: Pflicht zur Kapitalflussrechnung für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Einzelabschluss).
  • § 297 Abs. 1 HGB: Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses.
  • DRS 21: Deutscher Rechnungslegungs Standard als maßgebliche Konkretisierung.
  • Struktur: operativ, investiv, finanzierend – analog IAS 7.

Wesentliche Abweichungen

  • Im Einzelabschluss nicht kapitalmarktorientierter Gesellschaften keine HGB-Pflicht; IFRS verlangt sie stets.
  • Teilweise abweichende Zuordnung von Zinsen und Dividenden (DRS 21 vs. IAS-7-Wahlrechte).
  • Insgesamt geringe inhaltliche Abweichungen; Struktur weitgehend harmonisiert.

Beispiel

Beispiel – die Kapitalflussrechnung ist in beiden Systemen dreigeteilt (operativ, investiv, finanzierend) und in Aufbau und Methodik weitgehend harmonisiert (IAS 7 ↔ DRS 21). Unterschiede liegen vor allem in der Anwendungspflicht und in der Zuordnung von Zinsen und Dividenden.

Ausführliches Rechenbeispiel

Hinweis: Themengerechte Gegenüberstellung ohne Buchungssätze. Annahmen für die indirekte Ermittlung (Schritt 2): Jahresüberschuss 500.000 €, Abschreibungen 200.000 €, Zunahme der Vorräte 80.000 €, Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.000 € → Cashflow aus operativer Tätigkeit 650.000 €. Die Kapitalflussrechnung ist nach IAS 7 und nach HGB/DRS 21 inhaltlich weitgehend deckungsgleich – daher „geringe Abweichung". Alle Beträge in Euro.

Schritt 1 – Aufbau: drei Tätigkeitsbereiche

BereichBeispielhafte Posten
Operativ (laufende Geschäftstätigkeit)Ein-/Auszahlungen aus Umsatz, Material, Personal, Steuern
InvestivKauf/Verkauf von Anlagevermögen, Beteiligungen
FinanzierendEigen-/Fremdkapitalaufnahme, Tilgung, Dividenden an Anteilseigner

Schritt 2 – Operativer Cashflow (indirekte Methode)

Die indirekte Methode ist in beiden Systemen identisch aufgebaut; das Ergebnis stimmt überein.

PositionIFRSHGB/DRS 21
Jahresüberschuss500.000500.000
+ Abschreibungen200.000200.000
− Zunahme der Vorräte−80.000−80.000
+ Zunahme Verbindlichkeiten aus L&L30.00030.000
Cashflow aus operativer Tätigkeit650.000650.000

Schritt 3 – Zuordnung von Zinsen und Dividenden

Hier liegt der praktisch relevanteste Unterschied: IAS 7 gewährt Zuordnungswahlrechte, DRS 21 ordnet tendenziell fester zu.

PostenIAS 7DRS 21 (HGB)
Gezahlte/erhaltene ZinsenWahlrecht (operativ, investiv oder finanzierend)i. d. R. operativ, gesonderter Ausweis
Erhaltene DividendenWahlrecht (operativ oder investiv)i. d. R. investiv
Gezahlte DividendenWahlrecht (operativ oder finanzierend)finanzierend

Schritt 4 – Anwendungspflicht

AbschlussIFRSHGB
Einzelabschluss, nicht kapitalmarktorientiertPflichtkeine Pflicht
Einzelabschluss, kapitalmarktorientiertPflichtPflicht (§ 264 Abs. 1 S. 2)
KonzernabschlussPflichtPflicht (§ 297 Abs. 1)

Kernaussage

Die Kapitalflussrechnung ist der am stärksten harmonisierte Bereich: Dreiteilung, Methodik (direkt/indirekt) und der operative Cashflow stimmen überein. Unterschiede bleiben bei den Zuordnungswahlrechten für Zinsen und Dividenden (IAS 7 flexibler als DRS 21) und bei der Anwendungspflicht – IFRS verlangt die Rechnung stets, das HGB nur im Konzern und bei kapitalmarktorientierten Einzelabschlüssen.

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