IFRS · HGB In English
IFRS 16 Hohe Abweichung

Leasingverhältnisse (Leases)

Behandlung nach IFRS

Leasingnehmer erfassen nahezu alle Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) und korrespondierende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz (einheitliches On-Balance-Modell). Ausgenommen sind nur kurzlaufende Leasingverhältnisse und Leasing geringwertiger Vermögenswerte.

  • Das Nutzungsrecht wird zum Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten (Barwert der Leasingzahlungen) aktiviert.
  • Die Leasingverbindlichkeit wird nach erstmaligem Ansatz mit der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
  • Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen geführt.
  • Ausnahmen (Wahlrecht): Leasingdauer ≤ 12 Monate (Short-Term) und geringwertige Leasinggegenstände (Low-Value); Zahlungen werden dann linear als Aufwand erfasst.
  • Für Leasinggeber bleibt die Unterscheidung in Finanzierungs- und Operating-Leasing bestehen.

Behandlung nach HGB

§ 246 HGB§ 247 HGB§ 266 HGB§ 285 HGB

Das HGB enthält keine eigenständige Leasingnorm. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Eigentum: Der Leasinggegenstand wird beim Leasingnehmer bilanziert, wenn ihm die Chancen und Risiken überwiegend zuzurechnen sind. Die Abgrenzung folgt in der Praxis den steuerlichen Leasing-Erlassen; Operating-Leasing bleibt off-balance.

  • § 246 Abs. 1 HGB: Zurechnung von Vermögensgegenständen nach wirtschaftlichem Eigentum.
  • § 247 Abs. 2 HGB: Ausweis im Anlagevermögen nur bei wirtschaftlichem Eigentum des Leasingnehmers.
  • Klassifizierung als Finanzierungs- oder Operating-Leasing; die Zurechnung orientiert sich an den steuerlichen Leasing-Erlassen und kann von der IFRS-Beurteilung abweichen.
  • Operating-Leasingzahlungen werden beim Leasingnehmer linear als Aufwand erfasst; sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nach § 285 Nr. 3 HGB im Anhang anzugeben.

Wesentliche Abweichungen

  • Operating-Leasing bleibt nach HGB off-balance (kein Ansatz von Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit beim Leasingnehmer).
  • Keine einheitliche Leasingdefinition; die Zurechnung folgt den steuerlichen Leasing-Erlassen statt einem Kontroll-Konzept.
  • IFRS 16 erhöht typischerweise die Bilanzsumme und verändert EBITDA/EBIT sowie die Verschuldungskennzahlen.
  • Deutlich geringere Transparenz nach HGB; im Wesentlichen nur Anhangangabe gem. § 285 Nr. 3 HGB.

Beispiel

Beispiel – Büromietvertrag über 5 Jahre, jährliche Miete 100.000 €: Nach IFRS 16 aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Mietzahlungen; in der GuV erscheinen Abschreibung (auf das Nutzungsrecht) und Zinsaufwand (auf die Verbindlichkeit). Nach HGB liegt regelmäßig Operating-Leasing vor: Es erfolgt kein Bilanzansatz, die Miete von 100.000 € wird linear als Aufwand gebucht; die Restverpflichtung erscheint nur im Anhang.

Ausführliches Rechenbeispiel

Annahmen: Büroleasing über 5 Jahre, keine Verlängerungs- oder Kaufoption, keine Restwertgarantie. Jahreszahlung 100.000 € nachschüssig (jeweils am Jahresende). Grenzfremdkapitalzinssatz (IBR) 5 %. Keine anfänglichen direkten Kosten und keine Leasinganreize. Im HGB-Fall liegt Operating-Leasing vor. Hinweis: Die Zahlung erfolgt nachschüssig (am Jahresende); bei vorschüssiger Zahlung (am Jahresanfang) verschieben sich die Beträge entsprechend. Alle Beträge in Euro, auf volle Euro gerundet; rundungsbedingt sind Abweichungen von ±1 € möglich.

Schritt 1 – Erstbewertung beim Zugang (IFRS)

Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit werden mit dem Barwert der fünf Leasingzahlungen angesetzt. Der Rentenbarwertfaktor bei 5 % über 5 Jahre beträgt 4,32948.

  • Leasingverbindlichkeit = Nutzungsrecht = 100.000 € × 4,32948 = 432.948 €
  • Lineare Abschreibung des Nutzungsrechts: 432.948 € ÷ 5 ≈ 86.590 € p. a. (rundungsbedingt 86.589–86.590 €)

Nach HGB (Operating-Leasing) erfolgt kein Bilanzansatz; die Miete wird über die Laufzeit linear als Aufwand erfasst.

Schritt 2 – Tilgungsplan der Leasingverbindlichkeit (Effektivzinsmethode, IFRS)

Entwicklung der Leasingverbindlichkeit
JahrEröffnungZins (5 %)ZahlungSchluss
1432.94821.647−100.000354.595
2354.59517.730−100.000272.325
3272.32513.616−100.000185.941
4185.9419.297−100.00095.238
595.2384.762−100.0000
Σ67.052−500.0000

Schritt 3 – Abschreibungsplan des Nutzungsrechts (IFRS)

Entwicklung des Nutzungsrechts (Right-of-Use-Asset)
JahrEröffnungAbschreibungSchluss
1432.94886.590346.358
2346.35886.589259.769
3259.76986.590173.179
4173.17986.58986.590
586.59086.5900
Σ432.9480

Schritt 4 – Wirkung in der Bilanz (jeweils zum Jahresende)

Gegenüberstellung von Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit nach IFRS. Ein negativer Nettowert bedeutet eine Netto-Leasingverbindlichkeit (die Verbindlichkeit übersteigt das Nutzungsrecht). Nach HGB erscheint in der Bilanz nichts.

JahresendeNutzungsrechtVerbindlichkeitNetto (IFRS)HGB
1346.358354.595−8.2370
2259.769272.325−12.5560
3173.179185.941−12.7620
486.59095.238−8.6480
50000

Schritt 5 – Wirkung in der GuV (Aufwand je Jahr)

Nach IFRS entsteht Aufwand aus Abschreibung (konstant) und Zins (fallend); nach HGB ein konstanter Mietaufwand. Der Gesamtaufwand über die Laufzeit ist in beiden Systemen identisch (500.000 €), nach IFRS jedoch frontlastig – in den ersten Jahren höher, in den späten niedriger.

JahrIFRS Abschr.IFRS ZinsIFRS gesamtHGB MieteDifferenz
186.59021.647108.237100.000+8.237
286.58917.730104.319100.000+4.319
386.59013.616100.206100.000+206
486.5899.29795.886100.000−4.114
586.5904.76291.352100.000−8.648
Σ432.94867.052500.000500.0000

Schritt 6 – Buchungssätze (Jahr 1)

IFRS – Zugang (Vertragsbeginn):

KontoSollHaben
Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset)432.948
an Leasingverbindlichkeit432.948

IFRS – am Ende von Jahr 1:

KontoSollHaben
Abschreibungsaufwand86.590
an Nutzungsrecht (kum. Abschreibung)86.590
Zinsaufwand21.647
Leasingverbindlichkeit (Tilgung)78.353
an Bank100.000

HGB – Operating-Leasing: Beim Zugang erfolgt keine Buchung; die künftige Verpflichtung wird im Anhang angegeben (§ 285 Nr. 3a HGB). Am Ende von Jahr 1:

KontoSollHaben
Mietaufwand100.000
an Bank100.000

Kernaussage

Der Gesamtaufwand ist in beiden Rechnungslegungssystemen gleich (500.000 €). IFRS verteilt ihn jedoch frontlastig: In den ersten Jahren ist der Aufwand höher (Abschreibung zuzüglich hohem Anfangszins), in den späten Jahren niedriger. Die kumulierte Mehrbelastung nach IFRS entspricht in jedem Jahr exakt der Netto-Leasingverbindlichkeit aus Schritt 4 (Jahr 1: 8.237 €, Jahr 2: 12.556 €, Jahr 3: 12.762 €, Jahr 4: 8.648 €, Jahr 5: 0 €). Außerdem erhöht IFRS 16 die Bilanzsumme und verlagert Aufwand vom Mietaufwand hin zu Abschreibung und Zins – mit entsprechender Wirkung auf EBITDA und EBIT.

Verwandte Standards