IFRS · HGB In English
IAS 16 Mittlere Abweichung

Sachanlagen (Property, Plant and Equipment)

Behandlung nach IFRS

Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten oder nach der Neubewertungsmethode (Revaluation Model) bewertet. Planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

  • Wahlrecht: Anschaffungskostenmodell oder Neubewertungsmodell (Fair Value).
  • Komponentenansatz: wesentliche Teile einer Anlage werden separat abgeschrieben.
  • Außerplanmäßige Abschreibungen nur bei Wertminderung (IAS 36 Impairment Test).
  • Nachträgliche Aktivierungen, wenn künftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich.
  • Rückbauverpflichtungen sind in die Anschaffungskosten einzubeziehen (IAS 37).

Behandlung nach HGB

§ 253 HGB§ 255 HGB§ 268 HGB

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bilanzieren. Keine Neubewertung nach oben zulässig.

  • § 253 Abs. 1 HGB: Anschaffungs-/Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze.
  • § 253 Abs. 3 HGB: planmäßige Abschreibungen nach Nutzungsdauer.
  • § 255 HGB: Pflichtbestandteile der Herstellungskosten.
  • § 268 Abs. 2 HGB: Anlagenspiegel als Pflichtangabe.

Wesentliche Abweichungen

  • Neubewertungsmodell (Zeitwert über AHK) ist nach HGB nicht zulässig.
  • Komponentenansatz nicht zwingend; HGB erlaubt einheitliche Abschreibung der Gesamtanlage.
  • Außerplanmäßige Abschreibung im Anlagevermögen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB).
  • Steuerliche Abschreibungsdauern (AfA-Tabellen) haben stärkere praktische Bedeutung als nach IFRS.

Beispiel

Beispiel – Maschine mit Anschaffungskosten 1.000.000 € und 10 Jahren Nutzungsdauer: Steigt der Zeitwert nach 4 Jahren (Buchwert 600.000 €) auf 900.000 €, darf IFRS im Neubewertungsmodell auf 900.000 € zuschreiben (300.000 € erfolgsneutral ins OCI). Nach HGB bleibt der Buchwert bei 600.000 € – die Anschaffungskosten sind die absolute Obergrenze (§ 253 Abs. 1 HGB).

Ausführliches Rechenbeispiel

Annahmen: Maschine, Anschaffungskosten 1.000.000 € zu Beginn von Jahr 1, Nutzungsdauer 10 Jahre, lineare Abschreibung, kein Restwert. IFRS: Anwendung des Neubewertungsmodells (Wahlrecht, IAS 16.31). HGB: Anschaffungskostenmodell (einzige zulässige Methode). Zum Ende von Jahr 4 beträgt der beizulegende Zeitwert (Fair Value) 900.000 € und liegt damit über dem Buchwert. Vereinfachung: keine Umbuchung der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen, keine latenten Steuern. Alle Beträge in Euro; rundungsbedingt sind Abweichungen von ±1 € möglich.

Schritt 1 – Buchwert bis Ende Jahr 4 (in beiden Systemen gleich)

Bis zur Neubewertung sind IFRS (Kostenbasis) und HGB identisch: lineare Abschreibung von 100.000 € p. a.

JahrAbschreibungBuchwert
Zugang1.000.000
1100.000900.000
2100.000800.000
3100.000700.000
4100.000600.000

Schritt 2 – Neubewertung zum Ende von Jahr 4 (nur IFRS)

  • Fair Value 900.000 € − Buchwert 600.000 € = Neubewertungsrücklage 300.000 €
  • Die Zuschreibung wird erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und im Eigenkapital als Neubewertungsrücklage ausgewiesen (IAS 16.39) – nicht in der GuV.
  • HGB: keine Zuschreibung über die Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB) → Buchwert bleibt 600.000 €.

Schritt 3 – Abschreibung Jahre 5–10

Nach IFRS wird der neue Buchwert von 900.000 € über die Restnutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben (150.000 € p. a.); nach HGB unverändert 100.000 € p. a.

JahrIFRS Abschr.IFRS BuchwertHGB Abschr.HGB Buchwert
5150.000750.000100.000500.000
6150.000600.000100.000400.000
7150.000450.000100.000300.000
8150.000300.000100.000200.000
9150.000150.000100.000100.000
10150.0000100.0000
Σ 5–10900.000600.000

Schritt 4 – Wirkung in der Bilanz (Buchwert und Eigenkapital)

Der Buchwertunterschied entspricht der noch nicht abgeschriebenen Neubewertungsrücklage im Eigenkapital.

JahresendeIFRS BuchwertHGB BuchwertDifferenz (Neubew.-Rücklage)
4900.000600.000300.000
5750.000500.000250.000
6600.000400.000200.000
7450.000300.000150.000
8300.000200.000100.000
9150.000100.00050.000
10000

Schritt 5 – Wirkung auf Ergebnis und Eigenkapital

Die Zuschreibung von 300.000 € erhöht das Eigenkapital erfolgsneutral (OCI). In den Jahren 5–10 ist die IFRS-Abschreibung um 50.000 € p. a. höher als nach HGB (zusammen 300.000 €) und mindert insoweit das Periodenergebnis. Über die gesamte Nutzungsdauer ist die Gesamtwirkung auf das Eigenkapital in beiden Systemen gleich; IFRS verlagert sie lediglich zeitlich und in das OCI.

IFRSHGB
Abschreibungen über 10 Jahre (GuV)−1.300.000−1.000.000
Neubewertung im OCI+300.0000
Gesamtwirkung auf das Eigenkapital−1.000.000−1.000.000

Schritt 6 – Buchungssätze

IFRS – Neubewertung Ende Jahr 4:

KontoSollHaben
Sachanlagen (Maschine)300.000
an Neubewertungsrücklage (OCI / Eigenkapital)300.000

IFRS – Abschreibung Jahr 5:

KontoSollHaben
Abschreibungsaufwand150.000
an Sachanlagen150.000

HGB: keine Neubewertungsbuchung (AHK-Obergrenze). Abschreibung Jahr 5:

KontoSollHaben
Abschreibungsaufwand100.000
an Sachanlagen100.000

Kernaussage

Das HGB kennt die Anschaffungs-/Herstellungskosten als absolute Obergrenze (§ 253 Abs. 1 HGB) – eine Aufwertung über die historischen Kosten ist ausgeschlossen. IFRS erlaubt als Wahlrecht das Neubewertungsmodell: Die Zuschreibung auf den Fair Value wird erfolgsneutral im OCI erfasst (Neubewertungsrücklage) und führt anschließend zu höheren Abschreibungen. Über die gesamte Nutzungsdauer ist die Gesamtwirkung auf das Eigenkapital identisch (−1.000.000 €); IFRS zeigt jedoch zwischenzeitlich höhere Buchwerte und eine separate Neubewertungsrücklage.

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