IFRS · HGB In English
IFRS 3 Hohe Abweichung

Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations)

Behandlung nach IFRS

Die Erwerbsmethode (Acquisition Method) ist die einzig zulässige Methode. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Goodwill = Gegenleistung minus Fair Value des Nettovermögens.

  • Einzig zulässige Methode: Acquisition Method (Erwerbsmethode).
  • Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte sind separat anzusetzen (z.B. Kundenbeziehungen, Marken).
  • Goodwill: kein planmäßiger Abschreibungszeitraum; jährlicher Impairment Test.
  • Transaktionskosten: sofort als Aufwand zu erfassen.
  • Bedingte Gegenleistungen (Earn-outs): zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

Behandlung nach HGB

§ 301 HGB§ 309 HGB§ 255 HGB

Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB (Erwerbsmethode/Neubewertungsmethode). Ein aktivischer Unterschiedsbetrag (Goodwill) ist als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen und planmäßig abzuschreiben.

  • § 301 HGB: Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (Erwerbsmethode).
  • § 309 HGB i.V.m. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB: Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • § 255 Abs. 4 HGB: derivativer Firmenwert im Einzelabschluss.
  • Stille Reserven/Lasten werden im Rahmen der Neubewertung aufgedeckt.

Wesentliche Abweichungen

  • Goodwill: planmäßige Abschreibung nach HGB vs. nur Impairment Test nach IFRS.
  • Immaterielle Vermögenswerte aus dem Erwerb: HGB weist tendenziell weniger separat aus (z.B. Kundenbeziehungen/Marken).
  • Transaktionskosten: IFRS Aufwand; nach HGB teils Bestandteil der Anschaffungskosten der Beteiligung.
  • Earn-out-Vereinbarungen: IFRS Fair-Value-Ansatz; HGB mit größerem Schätz- und Ansatzspielraum.

Beispiel

Beispiel – Erwerb für 10.000.000 €, identifizierbares Nettovermögen zum Zeitwert 6.000.000 € (inkl. separat angesetzter immaterieller Werte von 2.000.000 €): IFRS-Goodwill 4.000.000 € (kein planmäßiger Abschreibungszeitraum, nur Impairment Test). Setzt das HGB die immateriellen Werte nicht separat an, steigt der Geschäfts-/Firmenwert auf 6.000.000 € und wird planmäßig abgeschrieben (z. B. 600.000 €/Jahr).

Ausführliches Rechenbeispiel

Annahmen: Erwerb eines Unternehmens für 10.000.000 € (Barzahlung). Der beizulegende Zeitwert der übrigen identifizierbaren Nettovermögenswerte beträgt 4.000.000 €. Zusätzlich sind immaterielle Werte (Kundenbeziehungen, Marke) von 2.000.000 € vorhanden. Annahme: Nach IFRS werden diese separat angesetzt, nach HGB nicht (sie gehen im Geschäfts-/Firmenwert auf). Nutzungsdauer Goodwill und immaterielle Werte jeweils 10 Jahre (linear). Alle Beträge in Euro.

Schritt 1 – Kaufpreisallokation und Goodwill

PositionIFRSHGB
Gegenleistung (Kaufpreis)10.000.00010.000.000
Übrige Nettovermögenswerte (FV)4.000.0004.000.000
Separat angesetzte immaterielle Werte2.000.0000
= Identifizierbares Nettovermögen6.000.0004.000.000
Goodwill (Gegenleistung − Nettovermögen)4.000.0006.000.000

Weil IFRS mehr immaterielle Werte separat ansetzt, fällt der Goodwill niedriger aus als nach HGB.

Schritt 2 – Folgebewertung des Goodwill

MerkmalIFRSHGB
Goodwill bei Zugang4.000.0006.000.000
Planmäßige Abschreibungnein (nur Impairment Test)ja (Nutzungsdauer)
Jährliche Goodwill-Abschreibung0600.000
Goodwill nach 1 Jahr (ohne Impairment)4.000.0005.400.000

Schritt 3 – Ergebniswirkung Jahr 1 (ohne Wertminderung)

AufwandIFRSHGB
Abschreibung separater immaterieller Werte200.0000
Planmäßige Goodwill-Abschreibung0600.000
Summe Abschreibungsaufwand200.000600.000

Schritt 4 – Buchungssätze

Erwerb (vereinfachte Darstellung):

KontoSollHaben
IFRS: Identifizierbares Nettovermögen6.000.000
IFRS: Geschäfts-/Firmenwert4.000.000
an Bank10.000.000
HGB: Identifizierbares Nettovermögen4.000.000
HGB: Geschäfts-/Firmenwert6.000.000
an Bank10.000.000

Abschreibung Jahr 1:

KontoSollHaben
IFRS: Abschreibung immat. Werte200.000
an immaterielle Werte200.000
HGB: Abschreibung Firmenwert600.000
an Geschäfts-/Firmenwert600.000

Kernaussage

Beim Unternehmenserwerb wirken zwei Effekte zusammen: (1) IFRS setzt mehr immaterielle Werte separat an, sodass der Goodwill kleiner ist; (2) IFRS schreibt den Goodwill nicht planmäßig ab (nur Impairment Test), während das HGB ihn planmäßig über die Nutzungsdauer abschreibt. In Summe zeigt das HGB einen höheren Geschäfts-/Firmenwert in der Bilanz und einen höheren laufenden Abschreibungsaufwand. Ergänzend: Transaktionskosten sind nach IFRS sofort Aufwand, nach HGB teils Teil der Anschaffungskosten; bedingte Gegenleistungen (Earn-outs) setzt IFRS zum beizulegenden Zeitwert an.

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