Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations)
Behandlung nach IFRS
Die Erwerbsmethode (Acquisition Method) ist die einzig zulässige Methode. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Goodwill = Gegenleistung minus Fair Value des Nettovermögens.
- Einzig zulässige Methode: Acquisition Method (Erwerbsmethode).
- Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte sind separat anzusetzen (z.B. Kundenbeziehungen, Marken).
- Goodwill: kein planmäßiger Abschreibungszeitraum; jährlicher Impairment Test.
- Transaktionskosten: sofort als Aufwand zu erfassen.
- Bedingte Gegenleistungen (Earn-outs): zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.
Behandlung nach HGB
Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB (Erwerbsmethode/Neubewertungsmethode). Ein aktivischer Unterschiedsbetrag (Goodwill) ist als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen und planmäßig abzuschreiben.
- § 301 HGB: Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (Erwerbsmethode).
- § 309 HGB i.V.m. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB: Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- § 255 Abs. 4 HGB: derivativer Firmenwert im Einzelabschluss.
- Stille Reserven/Lasten werden im Rahmen der Neubewertung aufgedeckt.
Wesentliche Abweichungen
- Goodwill: planmäßige Abschreibung nach HGB vs. nur Impairment Test nach IFRS.
- Immaterielle Vermögenswerte aus dem Erwerb: HGB weist tendenziell weniger separat aus (z.B. Kundenbeziehungen/Marken).
- Transaktionskosten: IFRS Aufwand; nach HGB teils Bestandteil der Anschaffungskosten der Beteiligung.
- Earn-out-Vereinbarungen: IFRS Fair-Value-Ansatz; HGB mit größerem Schätz- und Ansatzspielraum.
Beispiel
Ausführliches Rechenbeispiel
Annahmen: Erwerb eines Unternehmens für 10.000.000 € (Barzahlung). Der beizulegende Zeitwert der übrigen identifizierbaren Nettovermögenswerte beträgt 4.000.000 €. Zusätzlich sind immaterielle Werte (Kundenbeziehungen, Marke) von 2.000.000 € vorhanden. Annahme: Nach IFRS werden diese separat angesetzt, nach HGB nicht (sie gehen im Geschäfts-/Firmenwert auf). Nutzungsdauer Goodwill und immaterielle Werte jeweils 10 Jahre (linear). Alle Beträge in Euro.
Schritt 1 – Kaufpreisallokation und Goodwill
| Position | IFRS | HGB |
|---|---|---|
| Gegenleistung (Kaufpreis) | 10.000.000 | 10.000.000 |
| Übrige Nettovermögenswerte (FV) | 4.000.000 | 4.000.000 |
| Separat angesetzte immaterielle Werte | 2.000.000 | 0 |
| = Identifizierbares Nettovermögen | 6.000.000 | 4.000.000 |
| Goodwill (Gegenleistung − Nettovermögen) | 4.000.000 | 6.000.000 |
Weil IFRS mehr immaterielle Werte separat ansetzt, fällt der Goodwill niedriger aus als nach HGB.
Schritt 2 – Folgebewertung des Goodwill
| Merkmal | IFRS | HGB |
|---|---|---|
| Goodwill bei Zugang | 4.000.000 | 6.000.000 |
| Planmäßige Abschreibung | nein (nur Impairment Test) | ja (Nutzungsdauer) |
| Jährliche Goodwill-Abschreibung | 0 | 600.000 |
| Goodwill nach 1 Jahr (ohne Impairment) | 4.000.000 | 5.400.000 |
Schritt 3 – Ergebniswirkung Jahr 1 (ohne Wertminderung)
| Aufwand | IFRS | HGB |
|---|---|---|
| Abschreibung separater immaterieller Werte | 200.000 | 0 |
| Planmäßige Goodwill-Abschreibung | 0 | 600.000 |
| Summe Abschreibungsaufwand | 200.000 | 600.000 |
Schritt 4 – Buchungssätze
Erwerb (vereinfachte Darstellung):
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| IFRS: Identifizierbares Nettovermögen | 6.000.000 | |
| IFRS: Geschäfts-/Firmenwert | 4.000.000 | |
| an Bank | 10.000.000 | |
| HGB: Identifizierbares Nettovermögen | 4.000.000 | |
| HGB: Geschäfts-/Firmenwert | 6.000.000 | |
| an Bank | 10.000.000 |
Abschreibung Jahr 1:
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| IFRS: Abschreibung immat. Werte | 200.000 | |
| an immaterielle Werte | 200.000 | |
| HGB: Abschreibung Firmenwert | 600.000 | |
| an Geschäfts-/Firmenwert | 600.000 |
Kernaussage
Beim Unternehmenserwerb wirken zwei Effekte zusammen: (1) IFRS setzt mehr immaterielle Werte separat an, sodass der Goodwill kleiner ist; (2) IFRS schreibt den Goodwill nicht planmäßig ab (nur Impairment Test), während das HGB ihn planmäßig über die Nutzungsdauer abschreibt. In Summe zeigt das HGB einen höheren Geschäfts-/Firmenwert in der Bilanz und einen höheren laufenden Abschreibungsaufwand. Ergänzend: Transaktionskosten sind nach IFRS sofort Aufwand, nach HGB teils Teil der Anschaffungskosten; bedingte Gegenleistungen (Earn-outs) setzt IFRS zum beizulegenden Zeitwert an.